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Regeln

Gültig ab: 01.01.2024

Letzte Änderung: 01.12.2023

Die Wettbewerbsserie besteht aus mehreren Einzelveranstaltungen. Die Veranstaltungen sind finanziell, juristisch und sportlich unabhängig. Alle Rennen werden nach diesem Regelwerk durchgeführt.

Die Rennen dienen als Vorstufe für den Rookies Cup. Die Kids sollen Spaß und Action haben, Bike-Freunde treffen, neue kennen lernen und sich dabei spielerisch an Wettbewerbe gewöhnen.

§ 1 Meldungen der Teilnehmer

Die Anmeldung erfolgt über die Webseite www.racement.com im Vorfeld. Die Startnummernausgabe findet dann vor Ort entweder im Organisationsbüro oder am Orga-Zelt des Kids Cups statt.

Bei allen Teilnehmern muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der Startnummernausgabe vorliegen und abgegeben werden.

Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen!

§ 2 Meldeschluss

Anmeldeschluss ist jeweils am Dienstag 23:59 Uhr vor dem jeweiligen Rennen. Bei zu vielen Meldungen behalten sich die Veranstalter vor, die Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen. Ein Anspruch auf Nachmeldung vor Ort besteht nicht.

§ 3 Startgebühren

Die Teilnahmegebühr beträgt 35 Euro inklusive Startgeld und Cupgebühr.

§ 4 Startnummern

Die Startnummern werden zu jedem Rennen neu vergeben. Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein.

§ 5 Klasseneinteilung

Klasse Jahrgang Geschlecht
Mini Boys 2018 - 2019 männlich
Mini Girls 2018 - 2019 weiblich
Boys 2016 - 2017 männlich
Girls 2016 - 2017 weiblich
Maxi Boys 2014 - 2015 männlich
Maxi Girls 2014 - 2015 weiblich

§ 6 Schutzbekleidung

Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Wettbewerben folgende Schutzkleidung tragen:

  • Fahrradhelm, ein Fullface-Helm wird ausdrücklich empfohlen
  • Handschuhe mit langen Fingern
  • Knieschützer

Helme müssen immer durch den Kinngurt geschlossen sein.

§ 7 Technischer Zustand Sportgeräte, Ausrüstung und Bekleidung

Die Eltern sind für den einwandfreien Zustand des eingesetzten Materials am Fahrrad und auch der Schutzbekleidung verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Das Fahrrad muss mindestens je eine unabhängig voneinander zu betätigende
Vorder- und Hinterradbremse haben. Lenkerenden müssen durch Bar Ends verschlossen sein. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung sollte ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle enthalten.

§ 8 Training

Jeder Teilnehmer muss mindestens einen Trainingslauf absolvieren.

§ 9 Wertungsmodus

Jeder Teilnehmer absolviert zwei gezeitete Rennläufe. Der schnellste Lauf wird gewertet. Sollte ein Teilnehmer nicht am zweiten Rennlauf teilnehmen können wird der erste Rennlauf gewertet.

§ 10 Siegerehrung

Alle Teilnehmer erhalten eine Medaille ca. 30 Minuten nach Ende des Wettbewerbs. Die besten drei jeder Klasse werden zusätzlich geehrt.

§ 11 Tagespreise

Die besten drei Teilnehmer jeder Klasse erhalten Sachpreise.

§ 12 Verantwortlichkeit

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Die gesetzlichen Vertreter tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die gesetzlichen Vertreter werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen.

Jeder Teilnehmer und die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen.

§ 13 Haftungsverzicht

Die gesetzlichen Vertreter verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber der MTB-Agency und der Racement GmbH.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.

Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.

Jeder gesetzliche Vertreter bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.

§ 14 Zulassung

Die Organisation behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Wettbewerben grundsätzlich vor.

Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten.

Entscheidungsbefugt zu allen Regeln und deren Einhaltung ist ausschließlich der Veranstalter oder die von ihm beauftragte Vertretung.

Sofern ein Veranstalter der Meinung ist, dass ein Teilnehmer nicht in der Lage ist, die Strecke ohne Gefahr für sich selbst, andere Teilnehmer und Zuschauer zu bewältigen, kann er den Teilnehmer vom Wettbewerb ausschließen.

§ 15 Datenschutz

Die gesetzlichen Vertreter erlauben mit ihrer Anmeldung zum Wettbewerb der Serienorganisation vom Rookies Cup und den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Die gesetzlichen Vertreter willigen unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst oder das teilnehmende Kind abgebildet ist.